Export-Richtlinien außerhalb der EU


Der Export von Fahrzeugen außerhalb der EU - in sogenannte Drittländer - unterliegt speziellen Richtlinien. Damit Sie wissen, worauf Sie achten müssen, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen auf dieser Seite zusammengefasst!

Vor Erstellung des Kaufvertrages

  • ... benötigen wir eine Kopie Ihres Personalausweises und ggf. die Gewerbeanmeldung.
  • ... erfolgt durch uns die Erstellung der Nettorechnung.
  • Bis die Zollpapiere der Ausfuhr vorliegen, bleibt die Mehrwertsteuer vollständig als Kaution bei uns.

Vor Abholung des Fahrzeuges erfolgt durch uns die Erstellung des Kaufvertrages.

Bei Abholung des Fahrzeuges

  • Die Zollpapiere werden (ggf. vorab) durch uns erstellt (ATLAS).
  • Nennen Sie uns die erste Ausfuhrgrenze.
  • Das Fahrzeug kann abgeholt werden.
    Falls die Abholung durch einen Mitarbeiter Ihres Unternehmens oder eine Spedition erfolgt, benötigt der Fahrer eine Vollmacht.
  • Auf Wunsch organisieren wir Ihnen Kurzkennzeichen (für höchstens 5 Tage; Preis: 100 Euro) oder Zollkennzeichen (für höchstens 30 Tage; Preis: 200 Euro).
  • COC-Bescheinigung (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) wird mit allen anderen Unterlagen ausgehändigt.
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2 (Fahrzeugschein & -brief) werden mit allen anderen Unterlagen ausgehändigt.

Nach Abholung bzw. nach Einfuhr in das Drittland

  • Sobald der Ausgangsvermerk elektronisch nach der Ausfuhr vorliegt, kann die Kaution ausgezahlt werden.
  • Danach können Sie die Kaution bar vor Ort bei uns im Autohaus abholen oder wir überweisen sie Ihnen.
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