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Export-Richtlinien außerhalb der EU
Der Export von Fahrzeugen außerhalb der EU - in sogenannte Drittländer - unterliegt speziellen Richtlinien. Damit Sie wissen, worauf Sie achten müssen, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen auf dieser Seite zusammengefasst!
Vor Erstellung des Kaufvertrages
- ... benötigen wir eine Kopie Ihres Personalausweises und ggf. die Gewerbeanmeldung.
- ... erfolgt durch uns die Erstellung der Nettorechnung.
- Bis die Zollpapiere der Ausfuhr vorliegen, bleibt die Mehrwertsteuer vollständig als Kaution bei uns.
Vor Abholung des Fahrzeuges erfolgt durch uns die Erstellung des Kaufvertrages.
Bei Abholung des Fahrzeuges
- Die Zollpapiere werden (ggf. vorab) durch uns erstellt (ATLAS).
- Nennen Sie uns die erste Ausfuhrgrenze.
- Das Fahrzeug kann abgeholt werden.
Falls die Abholung durch einen Mitarbeiter Ihres Unternehmens oder eine Spedition erfolgt, benötigt der Fahrer eine Vollmacht. - Auf Wunsch organisieren wir Ihnen Kurzkennzeichen (für höchstens 5 Tage; Preis: 100 Euro) oder Zollkennzeichen (für höchstens 30 Tage; Preis: 200 Euro).
- COC-Bescheinigung (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) wird mit allen anderen Unterlagen ausgehändigt.
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2 (Fahrzeugschein & -brief) werden mit allen anderen Unterlagen ausgehändigt.
Nach Abholung bzw. nach Einfuhr in das Drittland
- Sobald der Ausgangsvermerk elektronisch nach der Ausfuhr vorliegt, kann die Kaution ausgezahlt werden.
- Danach können Sie die Kaution bar vor Ort bei uns im Autohaus abholen oder wir überweisen sie Ihnen.