Export-Richtlinien innerhalb der EU


Der Export von Fahrzeugen innerhalb der EU unterliegt speziellen Richtlinien. Damit Sie wissen, worauf Sie achten müssen, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen auf dieser Seite zusammengefasst!

Vor Erstellung des Kaufvertrages

Um die Umsatzsteuer abfragen zu können, benötigen wir von Ihnen:
  • Kopie der Gewerbeanmeldung oder des Handelsregisterauszuges inkl. Name und Anschrift Ihres Unternehmens
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer (UstID-Nr.)
  • Kopie des Personalausweises des Inhabers oder des Geschäftsführers

Nach Prüfung der Umsatzsteueridentifikationsnummer (UstID-Nr.)

  • ... erfolgt durch uns die Erstellung des Kaufvertrages.
  • ... erfolgt durch uns die Erstellung der Nettorechnung.
  • Bis der Nachweis der Registrierung bzw. der Zulassung im EU-Land erbracht ist, bleibt die Mehrwertsteuer vollständig als Kaution bei uns.
  • Das Fahrzeug kann abgeholt werden.
    Falls die Abholung durch einen Mitarbeiter Ihres Unternehmens oder eine Spedition erfolgt, benötigt der Fahrer eine Vollmacht.
  • Auf Wunsch organisieren wir Ihnen Kurzkennzeichen (für höchstens 5 Tage).
  • COC-Bescheinigung (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) wird mit allen anderen Unterlagen ausgehändigt.
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2 (Fahrzeugschein & -brief) werden mit allen anderen Unterlagen ausgehändigt.

Nach Abholung bzw. nach Einfuhr in das EU-Land

  • Schicken Sie innerhalb von 3 Monaten die Registrierung des Fahrzeuges im Original per Post (oder per Mail bzw. Fax) an uns.
  • Sobald die Registrierung nachgewiesen wurde, können Sie die Kaution bar vor Ort bei uns im Autohaus abholen oder wir überweisen sie Ihnen.

NEU ab 01.01.2014: Gelangens-
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