Sachmangelhaftung & Garantie


Sachmangelhaftung


Bei Sachmangelhaftung handelt es sich um die gesetzliche Haftung seitens des Verkäufers. Liegt zum Zeitpunkt der Übergabe ein Mangel vor, so haftet der Verkäufer. Bemängelt der Käufer den Schaden nach Übergabe des Fahrzeuges, so muss geprüft werden, ob dieser bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. War dies nicht der Fall und der Schaden entstand nach Übergabe, so haftet der Verkäufer dafür nicht. Die Beweispflicht des Schadens liegt aufseiten des Käufers. Dieser hat den Mangel zu beweisen und dabei im Zweifel insbesondere auszuschließen, dass dieser durch üblichen Verschleiß und/oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist. Handelt es sich beim Käufer des Fahrzeuges um einen Verbraucher, so gilt für ihn eine Beweiserleichter-
ung, die sogenannte Beweislastumkehr innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe. Hatte der Käufer jedoch zum Zeitpunkt der Übergabe Kenntnis über den Mangel, beispielsweise dadurch, dass der Verkäufer ihn beim Kauf darauf hingewiesen hat, so haftet der Verkäufer nicht.

Auftreten des Schadens in den ersten sechs Monaten nach Übergabe:

Hier tritt die gesetzliche Vermutungsregelung ein. Demzufolge wird angenommen, dass der Schaden bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Allerdings hat der Verkäufer die Möglichkeit das Gegenteil zu beweisen oder aber diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Auftreten des Schadens nach dem siebten Monat nach Übergabe:

Hier muss der Käufer beweisen, dass der Schaden bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag. War dies nicht der Fall, so haftet der Verkäufer nicht. Kann der Käufer aber nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe bestand, so haftet der Verkäufer.

Fazit: CCB Mobile GmbH - Anders Als Alle Anderen

Um eventuellen Unstimmigkeiten bzgl. des Vorhandenseins eines Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe vorzubeugen, können wir auf Wunsch vor Übergabe einen Zustandsbericht von einem unabhängigen und vereidigten Sachverständigen für Kfz-Schäden und -Bewertung erstellen lassen!

Garantie


Eine Garantie besteht nicht zwingend und automatisch! Sie wird freiwillig erteilt. Alternativ zur Garantie kann auch eine Versicherung, wie die Gebrauchtwagengarantieversicher-
ung, abgeschlossen werden.

Fazit: Auf Wunsch bietet die CCB Mobile GmbH eine Garantieversicherung der MENEKS AG für 399 Euro* an. Die Leistungen des Garantie-Pass finden sie hier.

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